Shanghaien für die teure Hafenrundfahrt
Seit 1. April 2012 ist in der Schweiz das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft. Damit soll unseriösen Geschäftsgebaren Einhalt geboten werden. Ein Klassiker, der gerade ältere Menschen immer wieder anlockt, ist die Kaffee- oder Werbefahrt. Zu äußerst günstigen Preisen wird zu Ausflügen eingeladen. Doch die schlagen oft nachhaltig mit hohen Folgekosten zu Buche.
Gegen schöne Ausflüge ist eigentlich nichts einzuwenden. Wie etwa eine Hafen- oder Seerundfahrt, eine Flusstour oder eine Busfahrt zu einem schönen Ziel. Doch wenn mit dem gemütlichen Reisen bei Kaffee und Kuchen das Stattfinden einer Verkaufsveranstaltung verbunden ist, ist Vorsicht geboten. Der Begriff "Kaffeefahrt" steht mittlerweile für die Kategorie unseriöser Verkaufsangebote von Reisen und Trips, die nichts anderes als Werbefahrten sind. Verbunden mit Gewinnversprechen, sind diese seit 1. April 2012 sogar ausdrücklich verboten. Oft genug werden sie dennoch am Telefon beworben oder verkauft, außerdem landen bunt bedruckte Einladungen im Briefkasten, die nichts anderes als Lockangebote sind. Oder Sie erhalten Mails mit viel versprechenden Programmdetails. Unschlüssige stimmen gern zu, mit Bekannten einen Ausflugstag zu planen, auf die Idee gebracht von netten, freundlichen Telefonverkäufern. Doch diese Touren laufen letztlich darauf hinaus, dass der Kunde vor Ort seine Geldbörse weit öffnet. Und nicht immer geht es dabei um den Erwerb einer Heizdecke.
Anbieter solcher Werbefahrten versuchen auch, Kunden dazu zu bringen, an angeblich profitablen Verlosungen und Gewinnspielen teilzunehmen - natürlich gegen Bezahlung, beziehungsweise Vorkasse. Beim Prosecco und markigen Sprüchen des Verkaufsmoderators, werden schon mal Verträge unterzeichnet, die den Kunden über Jahre an mehr oder weniger unsinnige Angebote knebeln.
Der Gipfel der Frechheit und geradezu zynisch ist eine neue Masche der unseriösen Werbefahrtanbieter: Sie laden zu einer Tour ein, in deren Rahmen Kunden, die vorher auf unseriöse Angebote herein gefallen sind, einen Ausgleich erhalten sollen - in Form von Reisen. Die sind dann jedoch zu meist überhöhten Preisen zu buchen. Wird das Angebot nicht wahrgenommen, "erlischt" das angebliche Guthaben bei der Anbieterfirma. Reagieren Sie keinesfalls auf Einladungen oder Ankündigungen zu solchen Veranstaltungen - schon gar nicht, wenn zu Vorauszahlungen aufgefordert wird. Solche Fahrten sind echte Konsumfallen!
Sollte Ihnen bei einer Produktpräsentation tatsächlich die eine oder andere Ware gefallen, recherchieren Sie - wieder daheim - im Internet nach den handelsüblichen Preisen, nach möglicherweise vorhandenen Testergebnissen und bestellen Sie dann wohl überlegt bei einem seriösen Händler oder Versandhaus. Grundsätzlich gilt: Vermeiden Sie spontane Kaufentscheidungen! Das gilt auch für Lose, "Gewinnreservierungen" und andere dubiose Angebote. Unterschreiben Sie auf diesen Fahrten nichts! Nehmen Sie die Verkaufs- oder Reiseunterlagen mit nach Hause und überprüfen Sie sie in Ruhe.
Lohnende Ausflugsziele lassen sich am besten in Reiseagenturen und über entsprechende Reiseportale seriös und ganz klassisch buchen. Dann steht einem schönen, unbeschwerten Ausflugstag mit Freunden nichts mehr im Wege.
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Den Anruf auf keinen Fall entgegennehmen!